Der Verein hat ordentliche, außerordentliche, passive und Ehrenmitglieder.
Ordentliches Mitglied kann ohne Rücksicht auf Religion, Rasse und politische Anschauung jede natürliche Person werden, die nach deutschem Recht im Besitz der gesetzlich Vorgeschriebenen Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ist, und als niedergelassener bzw. tätiger Heilpraktiker in eigener, oder als Mitarbeiter in fremder Praxis, ausgewiesen ist.
Außerordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die mit der Erforschung und/oder Entwicklung biokybernetischer Geräte zu tun hat und dem Zweck und den Interessen der Gesellschaft förderlich ist. Außerordentliche Mitglieder haben beratende Stimme und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, Sie können in den Beirat gewählt werden.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne unsere Satzung zu.
Eingetragen in dem Vereinsregister beim Amtsgericht Essen.