Das Qualitätssicherungs-Zertifikat (QZ) ist eine Bescheinigung die dokumentiert dass der/die Heilpraktiker/in seiner/ihrer Fachfortbildungspflicht gem. Art. 5 der Berufsordnung, in dem Umfang nachgekommen ist der für die Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse gefordert wird.
Das QZ wird aufgrund eines formlosen Antrags ausgestellt wenn der/die registrierte Heilpraktiker/in innerhalb von 3 Jahren 120 Punkte erworben hat
Die Grundeinheit der QZ-Aktivitäten ist der Qualitätssicherungs-Punkt (QSP). Dieser entspricht in der Regel einer abgeschlossenen Fortbildungsstunde von je 45 Minuten.
QSP können erworben werden durch die Teilnahme an biokybernetischen Praxisseminaren und Fachfortbildungs- Veranstaltungen, sowie Jahresfachtagungen der EHPGBM e.V. oder anderer auf dem Gebiet der Biokybernetik tätigen Gesellschaften.
Veranstaltungen, die nicht im Rahmen der EHPGBM e.V. durchgeführt werden, bedürfen des schriftlichen Beleges (Selbstauskunft).
Fachfortbildungen privater Veranstalter und/oder Arzneimittelhersteller können auf Grund des schriftlichen Nachweises, sofern sie die hierfür erforderlichen Kriterien erfüllen (Zeit-Punktskala) anerkannt werden.
Nach 3 Jahren soll die Punktzahl 120 erreicht sein, so dass der Beitrag zur Qualitätssicherung geleistet worden ist und mit der Aushändigung eines Zertifikates abgeschlossen werden kann.
Außerdem besteht eine Verpflichtung zum Erhalt der Qualitätssicherung (siehe Kategorie 5) durch Besuche regelmäßiger Fortbildungsseminare und – veranstaltungen eine jährliche Punktzahl von 20 Punkten zu erwerben.
Der Vorstand befindet über die Anerkennung der Punkte und Ausstellung des Zertifikates.
Für den Patienten wird die Qualität des/der Therapeuten/in transparenter
Die Position gegenüber Versicherungsträger wird gestärkt und erleichtert somit auch den Nachweis Ihrer Ausbildungsqualität gegenüber Ihren Patienten
Die Therapiemethode kann politisch wirksam vertreten werden
Es entsteht schon im Vorfeld ein verlässlicher Rahmen im Hinblick auf eine europaweite Angleichung der Anforderungen an Therapeuten
Kategorie | Punkte | Bemerkung |
Kategorie 1 | 1 Punkt/Stunde (45 Min.) | Max. 7 Punkte/Tag Max 3 Punkte/halber Tag |
Kategorie 2 | 1 Punkt/Stunde | Max. 20 Punkte/Jahr Selbstauskunft |
Kategorie 3 | 3 Punkt/Vortrag | Max. 12 Punkte/Jahr Nachweis der Veranstaltung |
Kategorie 4 | 12 Punkte/Tag | Max. 12 Punkte/Seminartag Nur bei der Durchführung |
Kategorie 5 | 20 Punkte/Jahr | Gilt nur für die Fachfortbildung – vorträge und/oder Seminare nach Erhalt des QZ |